Der verschwiegene Marderbefall

Verschweigt der Verkäufer eines Hauses den genauen Umfang eines Mangels, kann er wegen Arglist auf Schadensersatz haften, denn der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag wird verdrängt.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall dem Käufer eines Hauses

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