Agentur für Arbeit

Einsicht in die Kindergeldakte

Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der Abgabenordnung; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.

Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen,

  • dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als
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