Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) besteht kein Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Geldleistung wegen Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR, die in Berlin (West) ergangen sind.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall lebte der Kläger zunächst
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