Sportwette

Wettvermittlung neben der Schule

Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. 

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen:

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages

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