Das Landgericht München I hat auf die Klage des Insolvenzverwalters die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt. Der Insolvenzverwalter der Wirecard AG hatte seine Klage insbesondere darauf gestützt, dass in den beiden Jahresabschlüssen verbuchte Third Party Acquiring-Geschäfte tatsächlich
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