Die Kündigungsfristenregelung des § 622 Abs. 2 BGB ist eine zwingende Bestimmung im Sinne von Art. 30 Abs. 1 EGBGB in der bis 16.12.2009 geltenden Fassung.
Das anwendbare materielle Recht bestimmte sich in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall nach
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