p>Freie Bildungschancen für alle? Auch wenn in Deutschland jedes Kind und jeder Jugendliche zunächst Zugang zu Bildungseinrichtungen hat, sind wir dennoch nicht vollständig frei in unserer Wahl. Nicht jeder Studiengang scheint für jeden zugänglich. Die Möglichkeit der Klage macht vielen Hoffnung.
Die Bewerbung auf einen Studienplatz kann zu einem langwierigen Prozess werden. Meist ist es mit einer einzigen Bewerbungen nicht getan. Die meisten Anwärter bewerben sich gleich bei mehreren Unis und/oder Fachhochschulen. Wenn dann die Absagen ins Haus flattern, ist die Not groß. Träume geraten ins Wanken und Zukunftspläne fallen wie ein Kartenhaus zusammen.

Erfolgversprechende Option
Neuerdings ist jedoch immer öfter die Rede davon, einen Studienplatz einfach einzuklagen. Wirklich einfach gestaltet sich dies freilich nicht immer. Aber es ist dennoch eine erfolgversprechende Option – vor allem bei Fächern, für deren Zugang eine besonders gute Note notwendig ist, hat sich das Verfahren bewährt.
Der sogenannte Numerus Clausus spielt beispielsweise bei der Medizin oder der Psychologie eine Rolle. Weitere schwer zugängliche Fächer sind in einigen Fällen aber auch Natur-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften. Es empfiehlt sich, im Vorfeld bei den jeweiligen Universitäten Informationen darüber einzuholen.
Zusätzliche Studienplätze
Wer eines der zulassungsbeschränkten Fächer ausgewählt hat und eine schlechtere Abi-Note als gefordert mitbringt, sollte sich trotzdem bewerben und die Möglichkeit der Studienplatzklage in Betracht ziehen. Ein schlechtes Gewissen muss kein Kläger haben. Wer im Fall einer Absage seinen Studienplatz einklagt, nimmt niemandem den seinen weg.
Vielmehr werden dann zusätzliche Plätze geschaffen. Meist argumentiert die Seite des Klägers folgendermaßen: Die Uni habe ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft, es gebe daher keinen Grund, dem Bewerber seinen Studienplatz nicht zu gewähren.
Voraussetzungen für eine Klage

Grundsätzlich kann in Deutschland jeder studieren, der formal dafür die Voraussetzungen erfüllt. Hierfür ist in der Regel ein bestimmter Schulabschluss notwendig – wie zum Beispiel das Abitur oder das Fachabitur. Die Wahl der Universität und des Faches stehen Abiturienten frei. Es gilt das Gleichheitsprinzip und das Recht auf Arbeits- und Ausbildungswahl. Beides wurde im deutschen Recht festgeschrieben.
Schwierig wird es allerdings, wenn die Uni Aufnahmebeschränkungen verhängt, die zum Beispiel mit Dozentenmangel oder mit Sparplänen begründet werden. Dann scheint eine Absage auf den ersten Blick unumstößlich.
Doch dem ist nicht so. Prinzipiell kann erfolgreich ein Studienplatz eingeklagt werden, wenn …
- der Bewerber formal die Voraussetzungen im Sinne der Hochschulzugangsberechtigung mitbringt,
- sich an bestimmte Fristen hält,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
- von einem Rechtsbeistand vertreten wird.

Letzteres erhöht die Chancen enorm. Zu Punkt 3 ist noch zu erwähnen, dass es auch auf EU-Ebene Regelungen für EU-Mitbürger gibt, die es ihnen ermöglichen, an einer deutschen Hochschule einen Studienplatz einzuklagen. Sobald die Absage der Uni zugestellt wurde, sollte umgehend ein Anwalt kontaktiert werden, um weitere Schritte zu besprechen und einzuleiten.
Falsche Formulierungen vermeiden
Da die Vergabe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, sind die Schriftsätze sehr sorgfältig auszuarbeiten. Auch im Vorfeld einer Studienplatzklage bedarf es zur Optimierung dezidierter juristischer Spezialkenntnisse. Nur eine falsche Formulierung kann dazu führen, dass die Klage abgewiesen wird. Das sollte man also besser Fachleuten überlassen.










