Sperranordnungen gegen Internet-Zugangsanbieter

Die Klage der Vodafone D2 GmbH gegen eine glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung der Bezirksregierung Düsseldorf hatte jetzt erstinstanzlich Erfolg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält die Sperranordnungen gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten öffentlichen Glücksspiel für rechtswidrig.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte der Klägerin, einer Internet-Zugangsanbieterin,

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