Tarifvertrag – mit auflösender Bedingung

Die Tarifvertragsparteien können die tarifvertraglich vereinbarten Bestimmungen von dem weiteren Bestand tatsächlicher Umstände abhängig machen und mit einer auflösenden Bedingung verknüpfen1.

Tarifvertrag – mit auflösender Bedingung

Das war vorliegend die Veräußerung aller Gesellschaftsanteile an der Arbeitgeberin durch die Alleingesellschafterin.

Der Eintritt dieser Bedingung ist hinreichend bestimmt und kann durch die Tarifgebundenen -Arbeitnehmer wie Arbeitgeber- ohne Weiteres festgestellt werden2.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Mai 2022 – 4 AZR 454/21

  1. vgl. BAG 26.08.2009 – 4 AZR 280/08, Rn. 22[]
  2. zu diesem Erfordernis BAG 29.08.2007 – 4 AZR 561/06, Rn. 29[]

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