Der Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der in einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen zulässigen Ablehnungsantrag entgegen § 45 Abs. 1 ZPO liegt, schlägt auf die Endentscheidung durch, ohne dass es hierfür darauf ankommt, ob das
Artikel lesen
