Schadensersatzansprüche gegen Abschlussprüfer wegen unrichtiger Bestätigungsvermerke fallen nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes in der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung. Dies gilt auch dann, wenn die Erstellung der Bestätigungsvermerke als Beteiligung an kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen des geprüften Unternehmens geltend
Artikel lesen

