EY Berlin

Ansprüche gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfer – und kein KapMuG-Musterverfahren

Schadensersatzansprüche gegen Abschlussprüfer wegen unrichtiger Bestätigungsvermerke fallen nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes in der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung. Dies gilt auch dann, wenn die Erstellung der Bestätigungsvermerke als Beteiligung an kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen des geprüften Unternehmens geltend

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