Abstandsunterschreitung

Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer “nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem

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Abstandsmessungen „Vibram-BAMAS“

Zur Frage eines Beweiserhebungs- und eines Beweisverwertungsverbots bei Abstandsmessungen mit der Meßmethode „Vibram-BAMAS“ hat nun auch das Oberlandesgericht Karlsruhe Stellung bezogen:

Bild- und Videoaufzeichnungen, die einen Verkehrsvorgang technisch fixieren und zur Identifizierung des Fahrers oder Fahrzeugs herangezogen werden können, stellen

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