Autowracks auf dem Privatgrundstück

Es widerspricht der für den subjektiven Abfallbegriff maßgeblichen „Verkehrsauffassung“ iSv § 3 Abs. 3 Satz 2 Krw-/AbfG, ein Fahrzeug, das als Oldtimer erhalten werden soll, bis zum Ablauf der jeweiligen, je nach Fahrzeugalter möglicherweise viele Jahre dauernden Frist unter freiem

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„Zum Ausschlachten“ verschenkt

Wer als Halter sein Fahrzeug an einen Dritten zum Zweck des Ausschlachtens verschenkt, ohne dafür zu sorgen, dass der Abnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert oder entsorgt, macht sich grundsätzlich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Celle auf

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