Alzheimer – und das Blindengeld

Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben. Dies gilt auch bei einer Erkrankung an Alzheimer.

Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in einem Fall, der das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengesetz betrag.

Im entschiedenen

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Blindengeld für Alzheimer-Patienten

Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben.

Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall einer an einer schweren Alzheimer-Demenz leidenden Frau, die aufgrund dieser Erkrankung Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann. Das

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