Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, können grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben. Dies gilt auch bei einer Erkrankung an Alzheimer.
Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in einem Fall, der das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengesetz betrag.
Im entschiedenen
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