Die Ampel auf dem Nürburgring

Eine Ampelanlage bedarf dann keiner Baugenehmigung, wenn es sich um einen Mast handelt, der nach der Landesbauordnung eine Höhe von 10 Metern nicht überschreitet. Besteht die Anlage aber nicht nur aus einem senkrechten Trägerbauteil, sondern zusätzlich aus einem hieran rechtswinklig

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