Verlangt ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugsvergütung, muss er dem Arbeitgeber auf Verlangen mitteilen, welche Stellenangebote ihm die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unterbreitet hat. Ein selbständig einklagbarer Anspruch auf Auskunft über seine Bewerbungen, deren Verlauf und deren
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