Anscheinswaffen bei einer Protestaktion

Die polizeiliche Maßnahmen, mit denen zwei am 1. Oktober 2009 in Bundeswehr-Kampfanzügen mit Gefechtshelmen und Sturmgewehrattrappen als „Wachposten“ vor dem Haupteingang der Commerzbank in Frankfurt am Main aufgestellten Aktivisten das Führen sog. Anscheinswaffen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz untersagt worden

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Protestaktion mit Anscheinswaffen

Das Mitführen einer Anscheinswaffe bei einer Demonstration kann nicht in jedem Fall untersagt werden. So hat jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof polizeiliche Maßnahmen als rechtswidrig beurteilt, mit denen zwei am 1. Oktober 2009 in Bundeswehr-Kampfanzügen mit Gefechtshelmen und Sturmgewehrattrappen als „Wachposten“

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