Die polizeiliche Maßnahmen, mit denen zwei am 1. Oktober 2009 in Bundeswehr-Kampfanzügen mit Gefechtshelmen und Sturmgewehrattrappen als „Wachposten“ vor dem Haupteingang der Commerzbank in Frankfurt am Main aufgestellten Aktivisten das Führen sog. Anscheinswaffen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz untersagt worden war, waren nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Der Hessische
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