Die Führerschein eines betrunkenen Fußgängers

Die Fahrerlaubnisverordnung sieht lediglich die ärztliche und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als zulässige Aufklärungsmittel bei Eignungszweifeln vor. Eine psychologische Untersuchung ist aber weder eine ärztliche noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

So das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Führerscheininhabers,

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