Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
LesenEin Gesellschafter einer GmbH kann an seinem Geschäftsanteil Dritte im Rahmen einer atypisch stillen Gesellschaft unterbeteiligen, nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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