a)) Nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG kann auf Aufhebung eines Schiedsspruchs geklagt werden, wenn der Schiedsspruch auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Materiell-rechtliche tarifliche Bestimmungen sind Rechtsnormen iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG. Eine auf § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG gestützte Aufhebungsklage ist nach § 110 Abs. 3 Satz 1 und
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