Stichprobenprüfung bei der Ausfuhrerstattung

Bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die Ausfuhrerzeugnisse der in der Ausfuhranmeldung angegebenen Marktordnungs-Warenlistennummer entsprechen, gibt es bei zum Teil fehlender Entsprechung keine Fehlertoleranzen. Sind die Erzeugnisse in der Ausfuhranmeldung als einheitlich beschaffen beschrieben, kann sich die Zollbehörde, unter Beachtung einer

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Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

Die in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben sind bei der Entscheidung über die Gewährung von Ausfuhrerstattung zugrunde zu legen, wenn keine Überprüfung der Anmeldung stattgefunden hat. Das Gleiche gilt, wenn die Überprüfung der Anmeldung unter Missachtung der verordnungsrechtlichen Anforderungen an eine

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Austausch eines Ausführers

Ein in der Anmeldung benannter Ausführer kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht durch einen anderen im Wege der Auslegung der Ausfuhrerklärung ersetzt werden.

Ist eine Erklärung ihrem buchstäblichen Sinne nach eindeutig, so kann sich der Erklärungsempfänger im

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Ausfuhrnachweise unter ATLAS

Im Rahmen der Umstellung auf „ATLAS“ wird die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt.In der ersten Realisierungsphase umfasst das Verfahren die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren im Normal- und vereinfachten Verfahren sowie die Überwachung und Erledigung des

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