Das Bundesverfassungsgericht hat fünf bei ihm eingegangene Eilanträge gegen die bundesrechtlichen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt.
Durch Artikel 1 Nr. 2 des am 23.04.2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021
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