Die Bayerische Verordnung über die Ausgangsbeschränkungen – und die Einschränkung der Grundfreiheiten

Die durch die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung vorgesehene verbindlichen Einschränkungen der Grundfreiheiten sind angesichts der infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt. Die Verordnung besitzt aller Voraussicht nach eine hinreichende gesetzliche Grundlage.

Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier

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