Eine Rückgewähr von Eigenkapital i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Rahmen eines „Spin-off“ einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft liegt vor, soweit die Leistungen der Kapitalgesellschaft im Wirtschaftsjahr das Nennkapital und den im Vorjahr festgestellten ausschüttbaren Gewinn
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