Zwei früheren Mitgliedern der Bundesregierung braucht keine Aussagegenehmigung über die Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten erteilt zu werden.
Eine auf Erteilung einer solchen Aussagegenehmigung gerichtete Klage eines Zeitungsverlages hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.
Der Bundespräsident versetzte
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