Einer gegen die Zeugnisverweigerung des Bundespräsidenten nach § 376 Abs. 4 ZPO mit dem Ziel seiner Verpflichtung zur Zeugenaussage gerichteten Klage fehlt es an der Klagebefugnis.
In dem aktuell vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall verlangt ein Medienunternehmen, den Bundespräsidenten als Zeugen
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