Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte jetzt die Kündigungsschutzklage eines Außendienstmitarbeiters Erfolg, der als Energieanlagenelektroniker im Bereich der Stromzählermontage bei einer Stromnetzbetreiberin beschäftigt war. Der Energieanlagenelektroniker ist aufgrund tariflicher Vorschriften ordentlich unkündbar. Für seine Tätigkeit hatte die Arbeitgeberin dem Außendienstmitarbeiter ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, dessen private Nutzung sie untersagt hatte. Ursprünglich
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