Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab).
So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und auch den Antrag einer Muslima auf Zulassung der
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