Der Autozug „Sylt Shuttle“ ist öffentlicher Verkehrsraum im Sinne von § 316 StGB.
Ein alkoholisierter Autofahrer fuhr mit seinem Fahrzeug vom Autozug in Westerland direkt in eine Polizeikontrolle. Das Amtsgericht Flensburg entzog dem Beschuldigten daraufhin seinen Führerschein. Die hiergegen gerichtete
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