Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung begünstigt sein. Seine bisherige Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun nochmals ausdrücklich bestätigt.
Ein gewerbsmäßiger
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