Zum 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz in Kraft getreten, das die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Mit dem neuen Batteriegesetz werden erstmals verbindliche Sammel- und Verwertungsquoten für handelsübliche Altbatterien vorgeschrieben:
- Bis zum Jahr 2012 müssen mindestens 35 Prozent

