Asbesthaltiger Bauschutt

Wird „reiner“ Bauschutt mit asbesthaltigem Bauschutt vermischt, kann die zuständige Behörde die ordnungsgemäße Entsorgung des gesamten Bauschutts verlangen, und zwar auch ohne dem Bauunternehmer zuvor die Möglichkeit zu geben, seinen Bauschutt wieder in den asbesthaltigen Teil und den „reinen“ Bauschutt

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