Eigenheimzulage 2006

Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben

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Abschaffung der Eigenheimzulage

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 vereinbart. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Für alle (potentiellen) Bauherren gilt daher voraussichtlich folgende Übergangsregelung:

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