Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit . So lag es auch in dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall: Wie das Landgericht in dem das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluss 2017 sachlich und rechtlich zutreffend ausgeführt hat, liegt die
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