Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit. So lag es auch in dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall: Wie das Landgericht in dem das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluss 2017 sachlich und rechtlich zutreffend ausgeführt hat, liegt die Besorgnis
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