Mitgliedsbeiträge einer berufsständischen Kammer sind rechtswidrig, wenn ihnen eine Haushaltsplanung zugrunde liegt, die Rücklagen ohne konkrete, transparente und nachvollziehbare Risikoprognose vorsieht.
So durfte die Apothekerkammer Nordrhein in dem hier vom Verwaltungsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall ihre Mitglieder in den Jahren 2021
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