Dem Herausgabeverlangen eines Grundstückseigentümers kann eine übernommene Baulast nicht entgegengehalten werden.
So hat aktuell das Oberlandesgericht Hamm die beklagte Stadt Löhne verurteilt, den in ihrem Besitz befindlichen Teil des „Aqua Magica“-Grundstücks in Löhne (ein Gelände der Landesgartenschau 2000), der derzeit
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