Auf die Feststellungsklage von insgesamt 1.288 Unterkunftsbetreibern hat das Landgericht Berlin II festgestellt, dass die Booking.com BV und deren deutsche Tochtergesellschaft Booking.com (Deutschland) GmbH als Gesamtschuldner verpflichtet sind, 1.099 Betreibern von Unterkünften jeweils den Schaden zu ersetzen, der ihnen einzeln
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