Biberdämme

Waldbesitzers sind zur Beseitigung oder Reduzierung von Biberdämmen nicht befugt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die von einem Waldbesitzer zur Abwendung von Vernässungsschäden beabsichtigte Höhenreduzierung bzw. Beseitigung von Biberdämmen mit den im maßgebenden Zeitraum geltenden

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