Keine Schadstoffplakette in der Autoglaserei

Eine KFZ-Glaserei darf auch nach dem Tausch einer Frontscheibe auf der Austauschscheibe keine Schadstoffplaketten anbringen.

In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall zielte ein bundesweit tätiges Autoglasereiunternehmen mit ihrer Klage auf eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (35. BImschVO).

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