Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Die „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen“ (PostmindestlohnVO) ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit streiten die Parteien über Entgeltansprüche des Klägers nach dem zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. (Arbeitgeberverband

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