Zur Frage der Handlungseinheit bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird beim Bundesgerichtshof wohl der Große Senat für Strafsachen entscheiden müssen. Nachdem hier der herbeiführen wollte, widerspricht nun der 3. Strafsenat und beharrt auf seiner bisherigen Rechtsprechung.
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