a)) Nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG kann auf Aufhebung eines Schiedsspruchs geklagt werden, wenn der Schiedsspruch auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht.
Materiell-rechtliche tarifliche Bestimmungen sind Rechtsnormen iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG.
Eine auf
Artikel lesen

