Die anonymisierten Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unterliegen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinem besonderen Amtsgeheimnis und können deshalb Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz sein. Im hier entschiedenen Fall befasst sich der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Einfluss externer Berater im Politikbetrieb und begehrt den
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