Bundesfinanzministerim (Detlev-Rohwedder-Haus)

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen – und der Informationszugang zu seinen Sitzungsprotokollen

Die anonymisierten Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unterliegen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinem besonderen Amtsgeheimnis und können deshalb Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz sein. Im hier entschiedenen Fall befasst sich der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Einfluss externer Berater im Politikbetrieb und begehrt den

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs – und die Rechte des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen ist zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt. Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs, indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das Bundesministerium der Finanzen keine mündliche Verhandlung

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