Das Gebiet der Chiropraktik ist hinreichend abgrenzbar, um Gegenstand einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis zu sein. Die Erteilung setzt jedoch grundsätzlich eine auf die Chiropraktik bezogene Kenntnisüberprüfung voraus.
Den aktuell vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen lagen zwei Verfahren aus Bayern und Baden-Württemberg zugrunde.
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