Die Kassenärztliche Vereinigung darf die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen.
Ausgangspunkt für den hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall war das Eilverfahren eines Testzentrums, das gegenüber der KV Forderung von rd. 380.000 € geltend machte. Für Tests
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