Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Bonn im bundesweit ersten „Cum-Ex“-Strafverfahren bestätigt:
Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von
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