Dem Anspruch des Autokäufers aus § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB auf Rückgewähr der von ihm an die finanzierende Bank geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen ist jedenfalls solange unbegründet, wie der Darlehensgeberin nach
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