Oldenburg Wallkino

Das Oldenburger Walkino als Denkmal

Wenn trotz größerer Eingriffe in die Bausubstanz im Gebäudeinneren noch Hinreichendes vorhanden ist, um die ursprüngliche Gestaltung des Gebäudes zu veranschaulichen, ist die Einstufung als Baudenkmal rechtmäßig.

Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Verfahren des

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