§ 4 Abs. 3 des Tarifvertrages „Sonderregelungen für von der Deutsche Telekom AG zurT-Systems International beurlaubte Beamte und Arbeitnehmer“((MTV TSI)) enthält die wirksame Vereinbarung einer auflösenden Bedingung und entspricht den Vorgaben der §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG. Die gesicherte
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