Party

Zu alt für die Party

Der Vertrag über den Zutritt zu einer Open-Air-Party ist kein Massengeschäft, für das der Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eröffnet wäre.

in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wollte der seinerzeit 44-jährige Kläger im August 2017 ein von der Beklagten veranstaltetes

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Konzert

Der Disco-Club bleibt geschlossen!

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb die Verfassungsbeschwerde einer Disco-Club-Betreiberin gegen eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ohne Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht nahm Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an; ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG läge nicht vor,

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