Eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung kann einer Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung entgegenstehen.
So haftet ein leitender Angestellter in dem hier vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall für grob fahrlässig veranlasste Überweisungen in Millionenhöhe in vollem Umfang; auch seine fristlose Kündigung hatte vor
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